Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Beschäftigten und den Beschäftigten von Dienstleistern im Zuge der Corona-Pandemie

Stand: 24.11.2021

 

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen zum 25.11.2021 sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, täglich einen gültigen Nachweis über eine wirksame Impfung, eine festgestellte Genesung oder einen zertifizierten Test (keine unbeaufsichtigten Selbsttests!) bei sich zu führen und dem Arbeitgeber vor Betreten der Arbeitsstätte vorzuzeigen.

 

Als Arbeitsstätten gelten dabei auch die Bereiche, in denen Sie im Auftrag bei anderen Unternehmen tätig werden oder als Arbeitnehmer anderer Unternehmen bei uns tätig werden.

 

Wir sind verpflichtet, sowohl Ihre Anwesenheit in unserem Unternehmen, als auch den „3G-Status“ (geimpft, genesen, getestet) tagesaktuell zu kontrollieren und regelmäßig zu dokumentieren.

 

Nachfolgend möchten wir Sie über diese Datenverarbeitung informieren:

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit / Erhobene Daten

 

Bei Zutritt zu unserem Unternehmen sind wir nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, den sogenannten „3G-Status“ zu kontrollieren. 3G bezeichnet die Begriffe geimpft, genesen und getestet. Um eine möglichst datenschutzkonforme Umsetzung zu gewährleisten, erfassen wir den Status anhand einer Liste, die wir bei der Zutrittskontrolle ausfüllen, sobald Sie den Nachweis erbracht haben.

 

Mit Ihrer aktiven, freiwilligen, widerrufbaren Einwilligung speichern wir Ihren Geimpft- oder Genesenenstatus gern auf Ihren Wunsch, um den Zutrittsprozess zu beschleunigen.

 

Sie haben auch auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, bei ihrem Arbeitgeber eine Kopie des jeweiligen Zertifikates oder das Datum des vollständigen Impfschutzes bzw. Genesungszeitpunktes zu hinterlegen. In diesem Fall entfällt für unsere Mitarbeiter das Erfordernis, den Nachweis täglich vorlegen zu müssen. Bei Dienstleistern kann dieses Erfordernis aufgrund einer Vereinbarung mit dem Dienstleister entfallen. Dieser wird seine Mitarbeiter entsprechend unterrichten.

 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

 

Team Beverage

Flughafenallee 15

28199 Bremen

0421-898110

info@team-beverage.de

Ansprechpartner: Thomas Leschinski

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwalt Axel Keller / Senior Associate Karsten Neumann

Am Campus 1 – 11, 18182 Rostock-Bentwisch

Tel.: 0381 – 649 210              

Email: dsb-nord@ecovis.com

 

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

 

Zwecke

  • Prüfung und Dokumentation des 3G-Nachweises aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung
  • ggf. Beschleunigung des Zutrittes

 

Rechtsgrundlagen

  • gesetzliche Grundlage nach Art. 9 (2) i DSGVO i.V.m. § 28b (1)-(3) IfSG (24.11.2021)
  • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus dem Beschäftigungsverhältnis Art. 6 (1) b DSGVO i.V.m. § 26 BDSG Arbeitsschutz
  • ggf. Einwilligung zur Speicherung Ihres Impf- oder Serostatus gem. Art. 6 Abs. 1 a DSGVO und Art. 9 Abs. 2 a DSGVO

 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Die Daten verbleiben intern und werden nur auf Anfrage seitens der Gesundheitsbehörde an diese übermittelt. Für Zwecke des Infektionsschutzes sehen die aktuell geltenden Rechtsvorschriften Auskunftsverpflichtungen unsererseits gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden vor.  Werden Ihre personenbezogenen Daten von der zuständigen Gesundheitsbehörde angefordert, ist der jeweilige Landrat / die Landrätin bzw. der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin, für die weitere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei den Gesundheitsbehörden verantwortlich.

 

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

 

Es findet keine Übermittlung an ein Drittland statt.

 

7.  Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Die erhobenen Daten zum 3G-Status werden wir nach Zweckerfüllung, i.d.R. am Ende des Tages, gesammelt löschen.

Wenn zum Nachweis der Durchführung der Überprüfung erforderlich, werden die täglichen Anwesenheitslisten mit der Information über die Überprüfung der Zugangsberechtigung für 4 Wochen aufbewahrt.

 

8. Betroffenenrechte

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Der Anspruch auf Löschung ist außer Kraft gesetzt, wenn eine Rechtsvorschrift eine weitere Aufbewahrung vorsieht. Dann kann Ihrem Wunsch auf Löschung erst zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsprochen werden.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.

 

9.  Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben bzw. vorzeigen, können wir Ihnen den Zutritt zu unserer Einrichtung leider nicht gestatten.

 

10. Weitere Informationen

 

Weitere Informationen und unsere allgemeinen Datenschutzhinweise finden Sie unter team-beverage.de/info/datenschutz

 


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